| §1 |
Alle Angaben, die wir von unseren Kunden erhalten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Unbefugte weitergeben! Erhaltungsbefugt sind nur Personen oder Institutionen, die dem Vertragsabschluss dienen. |
| §2 |
Sollten Sie von unserem Büro Adressen von angebotenen Objekten erhalten, sind diese vertraulich und nur für Sie selbst bestimmt. Bei Missbrauch (Weitergabe an Dritte) sind Sie verpflichtet, Schadensersatz in Provisionshöhe zuleisten. Geben Sie unsere Telefonnummer evtl. interessierten Dritten oder noch besser für Sie - Sie geben uns die Telefonnummer dieser Interessenten weiter, dann können Sie sogar eine Tipp-Provision von uns erhalten. |
| §3 |
Sollte Ihnen eines der von uns angebotenen Objekte als Verkaufsobjekt bekannt sein, bzw. dass es bereits von anderer Seite angeboten wurde, sind wir, das Immobilienbüro umgehend schriftlich zu benachrichtigen. |
| §4 |
Für den jeweils genannten Kauf/Mietpreis liegt eine Objektberechnung vor, die jederzeit eingesehen werden kann und auf Wunsch der finanzierenden Bank übergeben wird. |
| §5 |
Eine evtl. veränderte Kauf/Mietpreishöhe, bzw. ein späteres Angebot von anderer Seite, hebt den Nachweis unseres Immobilienbüros nicht auf. |
| §6 |
Sämtliche Angaben sind Verkäufer/Vermieterangaben, für welche wir keine Haftung übernehmen. Wir sind jedoch bemüht, die Angaben weitgehend zu überprüfen. |
| §7 |
Käuferprovision: Im Falle eines notariellen Kaufabschlusses ist die Nachweis- und Vermittlungsprovision in Höhe von 3% zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 3,57 % inkl. MwSt.) aus dem Kaufpreis vom Käufer zu zahlen, weiterhin sind Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragungen, Grundschuldbestellungen usw. zu zahlen. Also sind insgesamt bei sämtlichen Immobilien zum Kaufpreis ca. 10,5 % Anschaffungskosten hinzuzurechnen. |
| §8 |
Verkäuferprovision: Die Verkäufer-Provision beträgt 3% des Kaufpreises zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 3,57 % inkl. MwSt.), die mit notariellem Kauf-Vertrag fällig wird, insofern nichts anderes vereinbart wird bzw. wurde. |
| §9 |
Mieterprovision privat: Die Mieter-Provision beträgt 1 Monatsmiete zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 1,19 Monatsmieten inkl. MwSt.), die mit dem Miet-Vertrag bzw. beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses fällig wird. |
| §10 |
Mieterprovision gewerblich: Die Mieter-Provision bei gewerblichen Objekten beträgt 2 Monatsmieten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.), die mit dem Miet-Vertrag bzw. beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses fällig wird. |
| §11 |
Die von uns angebotenen Objekte sind nur unauffällig von außen im Vorbeifahren oder Vorübergehen in Augenschein zu nehmen. Die Adresse erhalten Sie im Vorfeld nur, um sich einen ersten Eindruck vom Haus und von der Lage zu verschaffen. Das Grundstück darf nur mit Mitarbeitern unseres Büros betreten werden. Es ist untersagt an den angebotenen Objekten oder in der Nachbarschaft zu klingeln oder Leute anzusprechen. (Stellen Sie sich vor, Sie oder jemand in der Nachbarschaft hätten ein Haus zu verkaufen und die Leute würden klingeln oder Sie ansprechen - dies wäre doch sicher auch nicht in Ihrem Sinn!?!) |
| §12 |
Die Provisionsansprüche gelten auch für zu vermietende Objekte, die dann verkauft werden bzw. umgekehrt! Beispiel: Wenn ein Objekt nur zur Vermietung angeboten wird, welches Sie dann kaufen, besteht der Provisionsanspruch nur für den Kauf. Eine evtl. bereits gezahlte Mietprovision wird dann von der Kaufprovision abgezogen. Wenn ein Objekt nur zum Kauf angeboten wird, welches Sie dann mieten, besteht der Provisionsanspruch nur für die Vermietung. |
| §13 |
Alle hier aufgeführten Punkte gelten für sämtliche von uns angebotenen Objekte, für künftige bzw. auch für bisher angebotene Objekte. |
Allgemeine Hinweise zur Maklertätigkeit: |
| 1 |
Provision: Es gibt heute immer noch hin und wieder Kaufinteressenten, Verkäufer und Mietinteressenten, die der Meinung sind, dass die Maklertätigkeit nicht so sehr von Nöten sei. Ein Immobilienmakler, der seine Arbeit kompetent, gewissenhaft und ehrlich erledigt, verdient auch sein Geld, er verschafft mit seinem Wissen und seiner Erfahrung, seinen Kunden Vorteile und Sicherheit, steht stets kompetent mit Rat und Tat zur Seite auch über den Vertragsabschluss hinaus. |
| 2 |
Woher soll ein Laie wissen, was sein Haus wert ist, wenn er es verkaufen will (vielleicht ist der Preis, der Ihnen vorschwebt, viel zu hoch oder zu niedrig - entweder ist dann der Käufer/Mieter der Betrogene oder der Verkäufer/Vermieter). Woher soll ein Käufer/Mieter wissen ob eine Immobilie überteuert ist oder nicht? Woher soll ein Laie wissen, auf was er bei einem Hauskauf/verkauf/Vermietung oder einem Vertrag achten muss? Wenn jeder alles selbst wüsste, selbst machen könnte oder selbst machen wollte, hätten wir fast keine Arbeitsplätze und bräuchten auch keine und unsere Wirtschaft wäre wieder auf einem mittelalterlichen Stand - Geld würde wieder abgeschafft werden, denn wir könnten ja wieder tauschen! Da stellt sich doch die Frage: Was machen Sie beruflich? Könnte nicht der eine oder andere oder sogar die meisten, Ihre Dienste, Ihre Arbeitskraft sparen und alles selbst machen......................? |
| 3 |
In verschiedenen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland beträgt die Käuferprovision 6 % zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Rheinland-Pfalz ist die Provision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. |
| 4 |
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Mieter-Provision auf maximal 2 Monatsmieten zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, gesetzlich festgelegt. |